Die Situation kennt wahrscheinlich jeder: Ein Besuch beim Facharzt ist unumgänglich, aber es ist einfach kein Termin zu bekommen. Wer ein halbes Jahr Wartezeit in Kauf nimmt, der kann seinen Termin beim Augenarzt oder beim Urologen bekommen und auch alle, die privat krankenversichert sind, haben keine Probleme, für alle anderen bleibt nur die lange Wartezeit. Das soll sich nach dem Willen der Politiker ändern, denn nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, was die Kassenärztliche Vereinigung dazu zwingen soll, auch kurzfristig Termine an gesetzlich Versicherte zu vergeben.
In nur vier Wochen
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung sogenannte Terminservicestellen einrichten muss, mit deren Hilfe die Patienten einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen bekommen. Die Terminservicestellen werden bei den großen Krankenkassen eingerichtet und wer einen Termin benötigt, der ruft einfach dort an und erkundigt sich, welcher Facharzt in der Nähe in den nächsten vier Wochen einen Termin frei hat. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass wenn die Patienten sich selbst nach einem Termin erkundigen, die Ärzte keine Ausrede finden, um keine Kassenpatienten annehmen zu müssen. Die schnelle Terminvergabe beim Facharzt ist aber nicht das einzige Gesetz, das der Bundesrat auf den Weg gebracht hat.
Keine Unterversorgung mehr
Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass einzelne zumeist ländliche Regionen unter einer ärztlichen Unterversorgung leiden müssen. In vielen Regionen wandern die Ärzte ab, weil sie von dem, was sie auf dem Land verdienen, nicht mehr leben können. Die Folge dieser Abwanderung ist, dass es in den großen Städten eine Überversorgung mit Ärzten gibt, während einige Kilometer weiter überhaupt kein Arzt mehr praktiziert. Die Kassenärztliche Vereinigung muss nun über eine Neuregelung nachdenken. So soll über neu geschaffene Strukturfonds vor allem für junge Mediziner ein Anreiz geschaffen werden, sich auf dem Land mit einer Praxis niederzulassen. Es werden Zuschüsse bezahlt, wenn ein Arzt in einer strukturschwachen Region eine Praxis eröffnet oder wenn er die Praxis eines Kollegen übernimmt, der sich zur Ruhe setzt, und die Praxis noch renovieren muss.
Das Recht auf eine zweite Meinung
Nach Ansicht der Politik und auch der Krankenkassen wird in Deutschland zu viel und vor allen Dingen zu schnell operiert. Nicht selten sind Operationen überhaupt nicht notwendig und um diese Operationswut in den Griff zu bekommen, wurde vom Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, um das Recht der gesetzlich Versicherten zu stärken. In Zukunft kann jeder Patient, dem der Arzt zu einer OP geraten hat, eine zweite unabhängige Meinung einholen. So soll verhindert werden, dass der Arzt die teure OP anbietet und der Patient unwissend bleibt, was eine alternative Behandlungsmethode angeht. Alle, die vielleicht verunsichert sind, wenn der Arzt ihnen eine Operation als einzige Alternative anbietet, haben jetzt das Recht, einen zweiten Arzt zu konsultieren und seine Meinung einzuholen.
Beschlossen wurde aber auch, dass die Krankenhäuser bessere Möglichkeiten bekommen sollen, Medikamente an Patienten zu verordnen. Bislang haben die gesetzlichen Krankenkassen es immer wieder moniert, wenn zum Beispiel die Ärzte in den Notaufnahmen der Kliniken ihren Patienten Medikamente wie beispielsweise Schmerzmittel verschrieben haben.
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Über den Autor Ulrike Dietz
Ulrike Dietz ist verheiratet, Mutter von zwei Kindern und lebt im Hochsauerland. Die Journalistin und Buchautorin schreibt Artikel zu vielen verschiedenen Themen und bezeichnet sich selbst als flexibel, aufgeschlossen und wissbegierig.