Die Vierlinge sind auf der Welt, es geht ihnen den Umständen entsprechend gut und auch die 65-jährige Mutter hat die Geburt per Kaiserschnitt offenbar gut überstanden. Wie sich die vier Kinder weiter entwickeln werden, das steht allerdings in den Sternen, und auch die Diskussion um diese sehr späte schwangerschaft und Geburt hält unvermindert an. Von missbrauch bis Fahrlässigkeit ist die Rede, und auch wenn es aus medizinischer Sicht möglich ist, mit 65 Jahren noch zu entbinden, eine moralische und ethische Frage bleibt. In diesem Zusammenhang muss aber auch die Frage gestellt werden, ob die strengen Gesetze, die die Reproduktionsmedizin regeln, noch zeitgemäß sind.
Was sagt das Gesetz?
Die meisten Mediziner sprechen von einem „klaren Missbrauch“ und auch von „erheblichen Risiken“, wenn es um späte Schwangerschaften geht, andere sehen aber keine Gründe, die gegen eine Altersbeschränkung bei der künstlichen Befruchtung sprechen. In Deutschland sieht es allerdings mehrheitlich so aus, dass sich die Politik und auch die Medizin für eine Beschränkung aussprechen. In Deutschland gibt es bislang noch kein gesetzlich geregeltes Höchstalter für die Befruchtung in der Petrischale, aber bei Frauen ab 35 Jahre steigt das Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden. Ab dem 45. lebensjahr ist eine Schwangerschaft nur dann möglich, wenn fremde Eizellen genutzt werden, das Einpflanzen dieser fremden Eizellen ist jedoch nach der deutschen Rechtsprechung verboten. Die Mutter der Vierlinge hatte sich daher auch in der Ukraine behandeln lassen.
Kein gutes Vorbild
Auch wenn es aus medizinischer Sicht möglich ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch gemacht werden sollte. Diese Ansicht vertreten die Politiker quer durch alle Parteien und sie gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie verurteilen die 65-jährige, die sich für die späte Schwangerschaft entschieden hat, aufs Schärfste und werfen ihr Fahrlässigkeit und Egoismus vor. So ist der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach der Ansicht, dass in diesem Fall die Grenzen aus medizinischer, aber vor allem aus ethischer Sicht weit überschritten wurden. Für Lauterbach stellen künstliche Befruchtungen in diesem hohen Alter ein sehr hohes Risiko dar und die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder bleibende Schäden haben, sei unverhältnismäßig hoch. Jens Spahn, der gesundheitliche Sprecher der CDU denkt ebenso und wirft der Mutter Fahrlässigkeit vor.
Das Recht der Bürger
Auch über die Grenzen Deutschlands hinaus wird der Fall der späten Mutter diskutiert. In Großbritannien sieht man bekanntlich alles etwas anders, hier sind viele Wissenschaftler der Meinung, dass jeder, der in Europa lebt, auch die Therapien in Anspruch nehmen kann, die im eigenen Land verboten sind und das gilt in diesem Fall auch für die Reproduktionsmedizin. Die Zahlen, die die Fachgesellschaft für Reproduktionsmedizin zwischen 2008 und 2009 veröffentlicht hat, sprechen für sich, denn in diesem Zeitraum sind zwischen 11.000 und 14.000 Frauen nur in diesem einem Jahr für eine Kinderwunschbehandlung ins Ausland gefahren. Sie wollten die Gesetze in ihren Heimatländern umgehen, die Wartezeit auf den ersehnten Nachwuchs verkürzen und natürlich auch viel Geld sparen.
Selbst wenn das Verhalten der 65 Jahre alten Frau fraglich ist, viele können nicht verstehen, warum das Samenspenden erlaubt, aber das Spenden von Eizellen verboten ist.
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Über den Autor Ulrike Dietz
Ulrike Dietz ist verheiratet, Mutter von zwei Kindern und lebt im Hochsauerland. Die Journalistin und Buchautorin schreibt Artikel zu vielen verschiedenen Themen und bezeichnet sich selbst als flexibel, aufgeschlossen und wissbegierig.