„Pater semper incertus est, Mater certa est“, dieser Spruch stammt aus dem alten Rom, aber er hat bis heute Gültigkeit, denn nur die mutter kann sicher sein, der Vater ist immer unsicher. Gemeint ist die Vaterschaft oder die Existenz von genannten „Kuckuckskindern“, wie Kinder in früheren Zeiten genannt wurden, bei denen nicht sicher feststand, wer der leibliche Vater ist. Im alten Rom konnten sich die Väter nur darauf verlassen, ihr Kind an der Ähnlichkeit zu erkennen, heute gibt es die Molekularbiologie, die mit einem einfachen Test nachweisen kann, ob Vater und Kind tatsächlich miteinander verwandt sind.
Die falsche Vaterschaft
Experten gehen heute davon aus, dass in Europa und den USA zwischen fünf und zehn Prozent Kinder nur mit einem vermeintlichen, aber nicht mit ihrem biologischen Vater in einer familie leben. In Deutschland trifft das auf bis 800.000 Kinder zu und jedes Jahr kommen zwischen 35.000 und 70.000 Kinder dazu. Viele Väter haben ihre Zweifel, ob der Sohn oder die Tochter tatsächlich ihre Gene haben, aber nur wenige wollen es auch wissen. Meist wollen Männer dann Gewissheit haben, wenn es zur Scheidung von der Mutter kommt und es um Unterhaltszahlungen für das Kind geht. In dieser Situation entscheiden sich Männer dann gerne für einen Vaterschaftstest, um festzustellen, ob es sich auch wirklich um ihr leibliches Kind handelt.
Das Gutachten für die Anfechtung
Seit einigen Jahren können Väter, die Zweifel an der Vaterschaft haben, einen Test machen, der Gewissheit darüber bringt, ob Kind und Vater tatsächlich miteinander verwandt sind. Diese Tests, wie sie zum Beispiel auf der Webseite von http://www.vaterschaftstests.de/VT/de/Vaterschaftstest-vor-Gericht.asp angeboten werden, sind auch vor Gericht gültig, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Der Vaterschaftstest wird immer entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt, alle Informationen, die für einen solchen Test benötigt werden, stehen als Download zur Verfügung. Das Testset selbst wird neutral per Post verschickt, nach dem Test wird es wieder verpackt und zurückgeschickt. Das Ergebnis zeigt dann zuverlässig an, ob eine Vaterschaft vorliegt oder nicht.
Wie wird der Test durchgeführt?
Um einen Vaterschaftstest durchzuführen, gibt es zwei unterschiedliche möglichkeiten. Zum einen kann ein Bluttest gemacht werden, zum anderen gibt es die einfachere Methode, nämlich den Speicheltest. Während der Bluttest von einem Arzt vorgenommen wird, kann der Speicheltest auch zu Hause durchgeführt werden. Dazu wird mit einem Wattestäbchen ein Abstrich aus der Mundhöhle genommen. Männer, die einen Vaterschaftstest machen möchten, können sich das entsprechende Set mit mehreren Wattestäbchen bequem zuschicken lassen und dann die Vergleichsproben bei sich und dem Kind nehmen. Wenn es drei Proben gibt, dann kann eine Vaterschaft zu 99,9 % gesichert oder aber zu 100 % ausgeschlossen werden. Liegen nur zwei Proben vor, dann entstehen ähnlich sichere Ergebnisse.
Sind die Tests bei Gericht relevant?
Wenn es ums liebe Geld geht, dann streben die meisten vermeintlichen Väter auch einen Prozess an. Die Richter haben in diesem Fall die Freiheit, das Beweismittel anzuerkennen oder nicht. Häufig lehnen Richter die privat durchgeführten Vaterschaftstests ab und lassen stattdessen einen Vaterschaftstest bei einem Labor ihrer Wahl durchführen. Das Positive an einem privaten Test, der die Vaterschaft klären soll, ist, dass die Chancen auf ein Vaterschaftsgutachten vor Gericht deutlich höher sind. Was unter Juristen noch immer nicht ganz geklärt ist, das ist die Frage, ob ein heimlicher Test, der zum Beispiel ohne das Wissen der Mutter des vermeintlichen „Kuckuckskindes“ durchgeführt wird, vor Gericht verwertbar ist. Darf ein Vater auch ohne die Mutter zu informieren, das für sie eventuell belastende Genmaterial des Kindes nutzen, um vor Gericht zu ziehen? Nach einem Urteil des Landgerichts in München ist es einem ledigen Mann auch ohne das Wissen der Kindsmutter erlaubt, einen Vaterschaftstest von einem Speziallabor durchführen zu lassen.
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Über den Autor Ulrike Dietz
Ulrike Dietz ist verheiratet, Mutter von zwei Kindern und lebt im Hochsauerland. Die Journalistin und Buchautorin schreibt Artikel zu vielen verschiedenen Themen und bezeichnet sich selbst als flexibel, aufgeschlossen und wissbegierig.