Baierbrunn (ots) – Wer einen
angehörigen zuhause pflegt und Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen will, sollte ein Pflegetagebuch führen. Es hilft auch dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherer (MDK) bei seiner Beurteilung. Das Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“ rät, diese Dokumentation sehr detailreich zu führen. Beispiel Hilfen beim Waschen, Baden oder Duschen: Stellen Sie etwa der pflegebedürftigen Person einen Hocker hin? Reichen Sie ihr den Waschlappen? Schrauben Sie die Zahnpastatube auf und zu? Oder Toilettengang: Wischen Sie den Po ab? Helfen Sie dabei, die Kleider wieder zu richten? Wechseln Sie Vorlagen oder Stomabeutel? Verschweigen Sie dies nicht aus falscher Scham. Zwar muss sich der
mitarbeiter des MDK auch selbst einen Eindruck verschaffen, was der Gepflegte selbst noch kann und wozu er Hilfe braucht, aber das Pflegetagebuch spielt immer eine Rolle und ist im Falle eines Widerspruch gegen einen nicht akzeptablen Bescheid ein wichtiges Dokument.
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