Es gibt Geschichten, die sorgen für Kopfschütteln oder wie im Fall eines Notarztes aus Bayern auch für Empörung. Ein Arzt, der helfen will, muss sich jetzt vor einem Gericht verantworten und soll für ein halbes Jahr seinen Führerschein verlieren, aber wie kam es dazu?
Als Arzt im Einsatz
Dr. Alexander Hatz ist seit 23 Jahren Notarzt und war über 5.500 Mal im Einsatz, wenn Menschen nach Unfällen oder bei einer akuten Erkrankung medizinische Hilfe benötigten. Der engagierte Arzt hat sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und für ihn steht immer der Patient an erster Stelle. So war es auch, als Dr. Hatz im April des vergangenen Jahres in der bayrischen Gemeinde Karlshuld zu einem Kind gerufen wurde, das zu ersticken drohte. der arzt stieg in sein Auto und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h über die Landstraßen und warnte die anderen Autofahrer vorschriftsmäßig mit Blaulicht, Martinshorn und Lichthupe. Die meisten Autofahrer machten dem Notarzt Platz, aber ein Autofahrer sah im Fahrverhalten des Notarztes eine grobe Verkehrsgefährdung und zeigt Dr. Hatz bei der Polizei an.
Im Januar 2015 bekam der Mediziner von der Staatsanwaltschaft in Ingolstadt einen Strafbefehl über 4.500 Euro und er sollte für sechs Monate seinen Führerschein abgeben. Was war passiert? Der Kläger gab bei der Polizei an, der Notarzt wäre mit seinem Wagen beim Überholen zu weit ausgeschert, sodass der Kläger abrupt abbremsen und ausweichen musste. Andere Autofahrer haben allerdings ganz anders, und zwar richtig reagiert, denn sie haben, wie es in solchen Situationen üblich ist, eine Gasse gebildet, als sie das Martinshorn gehört und das Blaulicht gesehen haben.
Der Arzt wehrt sich
Nach eigenen Angaben ist Dr. Hatz aus allen Wolken gefallen, als er den Strafbefehl bekam. Seiner Meinung hat er alles richtig gemacht und keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es ging schließlich um das leben eines zweijährigen Mädchens, das keine Luft mehr bekam. Jetzt hat der Arzt Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und seine Anwälte sind überzeugt, dass Dr. Hatz vor Gericht Recht bekommt. Zudem sind die Anwälte der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Strafbefehl ein falsches Signal setzt, denn die Menschen verlassen sich darauf, dass im Notfall schnell ein Arzt zu ihnen kommt, ganz gleich wie die Verkehrsverhältnisse aussehen. Der kleinen Magdalena konnte Dr. Hatz übrigens helfen und sie ist heute wieder gesund und munter.
Noch mehr Skandale
Der Fall des bayrischen Notarztes ist aber nicht der einzige Fall, der für Empörung sorgt, es gab in der Vergangenheit schon mehrfach Fälle, bei denen das Wohl der Patienten keine Rolle gespielt hat.
Zwei Kliniken in Köln kamen zum Beispiel in die Schlagzeilen, weil sie sich weigerten eine Frau aufzunehmen, die vergewaltigt wurde. Die 25-jährige war mit Schwindel, Schmerzen im Unterleib und verdreckter Kleidung in der Praxis einer Ärztin aufgetaucht, die die Patientin umgehend in ein benachbartes Krankenhaus einweisen wollte. Zu ihrem Entsetzen lehnte das katholische Krankenhaus die Aufnahme ab, und zwar aus ethischen Gründen. Auch die nächste Klinik, ebenfalls ein Krankenhaus unter katholischer Trägerschaft, lehnte aus den gleichen Gründen die Behandlung ab, die Frau wurde schließlich in ein evangelisches Krankenhaus gebracht und behandelt.
Nicht viel besser ergeht es vielen AIDS Kranken, die eine schnelle Behandlung brauchen, denn auch sie wurden bereits in einigen katholischen Krankenhäusern abgewiesen.
Über den Autor Ulrike Dietz
Ulrike Dietz ist verheiratet, mutter von zwei Kindern und lebt im Hochsauerland. Die Journalistin und Buchautorin schreibt Artikel zu vielen verschiedenen Themen und bezeichnet sich selbst als flexibel, aufgeschlossen und wissbegierig.