Werdende Eltern stellen sich früher oder später ganz unweigerlich die Frage „Was, wenn mein Kind mit einer Behinderung auf die Welt kommt?“. Die meisten schütteln diesen Gedanken schnell ab und hoffen einfach auf das Beste. Aber Viele wollen diese Antwort nicht dem Zufall überlassen und entscheiden sich dazu einen sogenannten Pränatest durchzuführen. Dabei handelt sich um einen einfachen Bluttest der Auskunft darüber geben kann, ob ein Kind mit einer Behinderung auf die Welt kommen wird oder ob es vollkommen gesund ist. Bisher werden diese Teste in den meisten Fällen nicht von Krankenkassen übernommen und die Eltern müssen dafür bezahlen, ihre Neugierde zu stillen. Nun gibt es Berichte darüber, dass der Test schon bald eine Kassenleistung sein wird. Für wen käme diese Leistung in Frage und welche Folgen kann eine solche Entscheidung für unsere Gesellschaft haben?
Was ist ein Pränatest?
In der Vergangenheit konnten Genmutationen lediglich über eine Fruchtwasseruntersuchung festgestellt werden. Dafür muss natürlich das Fruchtwasser der Fruchtblase entnommen werden, was ein hohes Risiko in sich birgt. Eine von 100 Frauen erlitt während einer solchen Behandlung eine Komplikation, die zu einer Fehlgeburt führte. Das neue Verfahren, der Pränatest ist sicher, einfach und akkurat. Der Schwangeren wird Blut entnommen, welches das Erbmaterial des Embryos enthält. Dies kann in einem einfachen Labortest auf die drei häufigsten Trisomien getestet werden. Die bekannteste ist wohl Trisomie 21, sie verursacht das Downsyndrom. Aber auch die Genmutationen Trisomie 18 und 13 führen zu schweren Behinderungen.
Der Test ist seit 2012 auch in Deutschland durchführbar und wird im Normalfall nicht von der Krankenkasse übernommen. Obwohl es immer wieder Ausnahmen gibt. Er kann bereits ab der 9. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden und gibt akkurate Ergebnisse. Bisher kostet der Test knapp 800 €. Weltweit haben bereits mehrere Hunderttausende den Test durchgeführt.
Für wen übernimmt die Kasse die Kosten fürden Pränatest?
Einem aktuellen Bericht zufolge werden die Krankenkassen in Zukunft den Test für bestimmte Personengruppen übernehmen:
• Frauen, die bereits eine Fehlgeburt erlitten haben und somit in eine Risikogruppe fallen.
• Frauen, die älter als 35 Jahre sind und einen besorgniserregenden Ultraschallbefund nachweisen können.
• Frauen, die über 35 Jahre alt sind und ungewöhnliche Laborwerte vorliegen.
• Frauen, in deren Familie eine Generkrankung bekannt ist.
Momentan ist allerdings noch keine endgültige Entscheidung dazu gefallen, ob der Test tatsächlich in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird. Fest steht aber, dass man darüber diskutiert und dass es in naher Zukunft eine Entscheidung geben wird.
Downsyndrom Pränatest
Es handelt sich bei diesem Test darum, Trisomien herauszufiltern. Wie bereits erwähnt, ist die Trisomie 21 dabei die bekannteste Form. Eine gesunde Zelle hat 46 Chromosomen, eine Trisomie-Zelle hat hingegen 47. Chromosomen kommen immer in Paaren vor. Ist es aber dreifach vorhanden, kann dies zu schweren körperlichen und geistigen Behinderungen führen. Auch wenn moderne Behandlungsmethoden und Therapien den Betroffenen das Leben erheblich erleichtern und verlängern können, so ist es dennoch eine Krankheit, welche einen großen Effekt auf das Umfeld des Erkrankten hat. Von 700 Kindern wird laut Statistik eines mit Downsyndrom geboren. Momentan leben in Deutschland etwa 50.000 menschen mit der Krankheit.
Wird bei einer Schwangeren festgestellt, dass ihr ungeborenes Kind eine Chromosomenstörung aufweist, so wird ihr die Wahl gestellt, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Gesetzlich darf eine Schwangerschaft nicht nach der 12. Schwangerschaftswoche abgebrochen werden. Dennoch gibt es Ausnahmefälle, wie zum Beispiel eine solche Diagnose, die einen Abbruch auch zu einem späteren Zeitpunkt erlauben.
Eine Frage der Ethik
Es ist bereits jetzt ein Streitpunkt, der den Ethikrat und verschiedene Organisationen wie auch Kirchen stark beschäftigt. Ist es richtig eine Schwangerschaft abzubrechen, weil das geborene Kind eine Behinderung haben wird. Mit einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird der Pränatest erneut in das Zentrum dieser Frage rücken. Wenn plötzlich Tausende von Frauen Zugriff auf diesen Test haben, haben im Ernstfall auch Tausende von Frauen eine Entscheidung über Leben und Tod zu treffen.
Was Krankenkassen bisher übernehmen
Werden bestimmte Kriterien erfüllt, so kann eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft werden. Eine infektion, vorhergehende Fehlgeburten oder auch eine chronische Krankheit können solche Kriterien sein. Hinzu kommen bedenkliche Testergebnisse im Bereich der Blutabnahme und des Ultraschalls. Sobald der Arzt eine Risikoschwangerschaft angibt, werden von der Kasse Behandlungen und Untersuchungen übernommen, die das erhöhte Risiko absichern. Dabei ist der Leistungskatalog bei gesetzlichen Krankenversicherungen festgelegt. Besteht eine Zusatzversicherung, kann es eventuell zu weiteren Kostenübernahmen kommen.
Über den Autor Jacqueline Trümper
Jacqueline ist nach ihrem Studium der chemischen Biologie nach Kapstadt ausgewandert und lebt dort mit ihrem Mann und zwei Kindern. Seit Jahren schreibt sie für Magazine und Plattformen aus ganz unterschiedlichen Bereichen.