GKV bestimmen den Zusatzbeitrag selbst – Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
Seit Anfang des Jahres ist der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt worden. Dieser Kostenbeitrag verteilt sich zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gab bislang auch einen Sonderbeitrag von 0,9%, welcher durch die Kassenmitglieder gezahlt wurde. Dieser entfällt komplett. Dafür haben die gesetzlichen Krankenkassen nun die Möglichkeit, über die Höhe des Zusatzbeitrages für Ihre Versicherten selbst zu entscheiden. Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich seit dem 01.01.2015 der Satz nicht geändert. Ein Großteil der Kassen hat den Wert mit 0,9 % festgelegt und gleicht so die entfallenden Kosten des Sonderbeitrags aus. Einige haben aber auch einen höheren oder gar niedrigeren Wert festgelegt.
Sonderkündigungsrecht – Sollte man es in Anspruch nehmen?
Bis Ende Dezember hatten die Krankenkassen Zeit, um Ihren Mitgliedern die neuen Tarifstrukturen offenzulegen. Mit den neuen Preisen haben die Kunden automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, auch wenn man weniger als 18 Monate mit dem aktuellen Versicherer versichert ist, kann man ohne Probleme zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Die kann ohne Angabe von Gründen geschehen und muss lediglich innerhalb der angegebenen Frist geschehen, die bei vier Wochen liegt. Bis Ende Januar ist ein Wechsel also noch möglich.
Aber es gibt gleich mehrere Stellen, die von einem unüberlegten Wechsel abraten. Unter anderem sagen Verbraucherschützer, dass es Sinn macht, die Entwicklung der Kosten für das kommende Jahr im auge zu behalten. Denn zukünftig wird jedes Jahr im November, vom Bundesgesundheitsministerium, der durchschnittliche Wert des Zusatzbeitrags für das kommende Jahr angegeben. Momentan haben die meisten Versicherungen den Zusatzbeitrag mit viel Bedacht festgelegt, dies kann aber durchaus zum Ende des Jahres anders aussehen. Es ist abzuwarten, ob es einen stabilen Prozentsatz geben wird, oder ob die einzelnen Versicherer die Chance nutzen werden, um ihre Beiträge attraktiver zu gestalten.
Wie kann man die Krankenkasse wechseln?
Wenn man sich doch dazu entscheidet, seine Krankenkasse zu wechseln, sind ein paar Dinge zu beachten. Das außerordentliche Kündigungsrecht verfällt, vier Wochen nachdem die neue Tarifstruktur zum ersten Mal zum Tragen kommt. Wer sich also bis zum 30.01.2015 nicht für eine Kündigung entschieden hat, verpasst die Frist. Dabei kann man mit einem formlosen Schreiben Kündigen, das per Post bei der Versicherung eingehen muss. Eine E-Mail oder eine telefonische Benachrichtigung sind nicht rechtskräftig. Anschließend setzt man sich mit seiner neuen Krankenkasse in Verbindung und diese muss die alte Versicherung über das neue Vertragsverhältnis informieren. Ist dies geschehen, so steht einem Wechsel zum 1. April nicht mehr im Wege. Bis dahin ist man weiterhin mit dem alten Versicherer abgesichert und zahlt dort die aktuellen Beiträge.
Worauf muss man bei einem Wechsel achten?
Wenn man bereits 18 Monate und länger mit einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat man die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt zu kündigen, unabhängig vom Sonderkündigungsrecht. Ein Krankenkassenwechsel sollte aber mit Bedacht angegangen werden. Wer sich hier nur auf die Kosten bezieht, der verliert eventuell wertvolle Leistungen. Regine Behrend (Verbraucherzentrale NRW) gibt an, dass momentan die Beitragskosten der verschiedenen Versicherer sich kaum unterschieden. Zusatzleistungen und mögliche Zusatzversicherungen sind die entscheidenden Kriterien bei der Wahl. So gibt es Anbieter, die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, andere bieten einen 24-Stunden-Kontaktservice oder übernehmen ein großes Spektrum von Impfungen, die für Auslandsaufenthalte wichtig sind. Es spielt also eine wichtige Rolle, welche Anforderungen man an seine Versicherung hat.
Was passiert mit den Zusatzversicherungen?
Millionen von gesetzlich Krankenversicherten nutzen verschiedene Zusatzversicherungen. Diese decken Kosten für Sonderbehandlungen ab. Hat man eine oder mehrere Zusatzversicherungen über seine aktuelle Krankenversicherung abgeschlossen, sollte man sich beim Versicherer darüber informieren, ob der Versicherungsschutz auch nach einem Wechsel voll bestehen bleibt.
Wie finde ich die beste GKV?
Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet im Rahmen einer Preiserhöhung anzugeben, wo der durchschnittliche Satz für den Zusatzbeitrag liegt. So hat man einen guten Überblick über die Mehrkosten der eigenen Versicherung. Momentan kann im besten Fall eine Ersparnis von 450 Euro erreicht werden. Dafür muss der Betroffenen allerdings einen Verdienst haben der direkt an der Beitragsbemessungsgrenze lieg. Außerdem muss man in eine Versicherung wechseln, die komplett auf die 0,9 % Zusatzbeitrag verzichten. Davon gibt es in 2015 zwei. Am besten lässt man sich von einem unabhängigen Berater informieren oder nutzt ein Internet-Portal. Grundsätzlich ist momentan davon abzuraten einen voreiligen Wechsel vorzunehmen. Für das kommende Jahr kann man mit einer allgemeinen Preiserhöhung rechnen und daher ist es ratsam, sich dann für einen optimalen Versicherer zu entscheiden.
Über den Autor Maik Justus
Maik Justus wohnt mit seiner Familie in Bielefeld. Er beschäftigt sich überwiegend mit den Themen gesundheit, Abnehmen, Fitness sowie Wellness. Sich selbst beschreibt er als sehr Ehrgeizig. Maik ist selbst überzeugter Gesundheitsfanatiker und Fitnessfreak. Maik ist Vater von 3 Kindern.