Das Gesundheitswesen nach dem Solidaritätsprinzip ist einfach strukturiert: Alle Bürger zahlen in einen Topf ein und wenn einer dieser Bürger krank wird oder eine ärztliche Versorgung benötigt, dann wird das Geld für diese Leistungen aus dem Topf genommen. Einer für alle könnte man dieses Prinzip auch beschreiben, aber was so einfach klingt, lässt sich in der Realität leider nicht immer so einfach umsetzen. Welche Krankheit und welche Medikamente sind der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zuzumuten und welche eher nicht? Es gibt einen Katalog, in dem alle Leistungen aufgelistet sind, die von der Gemeinschaft entweder übernommen, oder nicht gezahlt werden.
Wer diesen Katalog zusammengestellt hat, der hat sich wahrscheinlich keine Gedanken darüber gemacht, dass jeder, der betroffen ist, sein Leiden für so wichtig hält, dass es von der Solidargemeinschaft getragen werden muss. Der Mann mit Potenzstörungen möchte, dass die Krankenkasse seine Tabletten bezahlt, die diese Störung beseitigen und auch die Frau, die unter ihren zu kleinen Brüsten leidet, möchte dass eine Operation, die ihr eine füllige Oberweite beschert, von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen mitgetragen wird.
Der Leistungskatalog und die Solidarität
Viele Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wer diese Leistungen trotzdem in Anspruch nehmen will, der muss sie entweder aus der eigenen Tasche bezahlen oder es eben lassen. So einfach sehen das die Krankenkassen, wenn sie eine Anfrage zum Beispiel für einen Eingriff auf dem Tisch haben, bei dem es sich um plastische Chirurgie dreht. Eine Frau, die ihre Brüste vergrößern lassen will, leidet nicht, zumindest nicht, wenn es nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen geht. Der Eingriff ist nicht zwingend notwendig, denn weder die Gesundheit noch das Leben der Dame ist gefährdet, wenn sie den größeren Busen nicht bekommt.
Die ästhetische Chirurgie ist aber nur ein Beispiel, es gibt noch andere Leistungen, die von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nicht bezahlt werden müssen, auch für andere Leistungen müssen die Versicherten selbst aufkommen:
- Die Entfernung einer Tätowierung
- Das Facelifting
- Die Fettabsaugung
- Bestimmte Früherkennungsuntersuchungen
- Die Haartransplantation
- Potenzmittel, wie zum Beispiel das Medikament „Viagra“
- Bestimmte Impfungen, wie die Grippeimpfung oder die Impfung im Rahmen einer Reise
- Die Leistungen von Heilpraktikern
Diese Liste enthält noch viele andere Punkte, die zwar die Gesundheit betreffen, aber die nicht von der Kasse bezahlt werden, da es alternative, deutlich günstigere Behandlungsmethoden gibt, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
Der Leistungskatalog wird auch ständig erweitert, weil immer neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten auf den Markt kommen. Ein Grundsatz des Leistungskatalogs lautet daher: Zwar ist eine bestimmte Leistung grundsätzlich wirksam, aber die kostet zu viel, weil es eine gleichwertige Leistung gibt, die weniger Kosten verursacht. Wer sich zum Beispiel eine Warze im Gesicht mittels eines Lasers entfernen lassen möchte, der sollte sich im Vorfeld bei seiner Krankenkasse informieren, ob die Kasse diesen Eingriff bezahlt. In der Regel wird die Kasse den Eingriff nicht finanzieren, denn es gibt alternative Behandlungsmethoden wie beispielsweise die Vereisung, mit der die Warze ebenso sicher entfernt werden kann.
Das Kriterium der Verhältnismäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit wird in der Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen, besonders deutlich wird das heute schon bei der Zahnbehandlung.
Teure zähne
Zahnbehandlungen zählen zu den teuersten Leistungen, die das deutsche Gesundheitswesen kennt. Wer schöne Zähne haben will, der muss dafür sehr tief in die Geldbörse greifen, denn vieles wird nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Wenn es zum Beispiel um den Zahnersatz geht, dann sind Implantate eine tolle Sache. Diese Implantate werden anstelle der echten Zähne fest im Kiefer verankert und halten ein Leben lang. Implantate sind aber auch sehr teuer und sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Die Kassen argumentieren, dass es auch noch andere Alternativen zu den teuren Implantaten gibt, die weniger aufwendig sind und die nur einen Bruchteil kosten. Für denjenigen, der gerne schöne Zähne haben möchte, ist das ein Grund sich zu ärgern, denn schließlich zahlt auch er in die Gemeinschaftskasse ein. Für die Krankenkassen ist es aus ihrer Sicht aber nicht zumutbar, dass die Solidargemeinschaft für diese teure Leistung aufkommen soll, wenn es auch günstiger geht.
Heute sieht es so aus, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten nur noch für eine medizinische Grundversorgung aufkommen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss jeder Einzelne selbst bezahlen, es sei denn, es gibt keine Alternative zu einem bestimmten Medikament oder zu einer Behandlungsmethode. Es ist daher immer zu empfehlen, vor einer Behandlung die Kasse oder den Arzt zu fragen, wer für die Kosten aufkommt.
Über den Autor Ulrike Dietz
Ulrike Dietz ist verheiratet, Mutter von zwei Kindern und lebt im Hochsauerland. Die Journalistin und Buchautorin schreibt Artikel zu vielen verschiedenen Themen und bezeichnet sich selbst als flexibel, aufgeschlossen und wissbegierig.