Viele menschen sind heutzutage auf einen Rollstuhl angewiesen, und sei es nur kurzfristig nach einem Unfall. Dabei wird unter zwei Varianten unterschieden: den nichtelektrischen sowie den elektrischen Rollstuhl. Gerade letzteres hat sich bewährt, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, sich selber per Hand mit dem Rollstuhl fortbewegen zu können.
Bezahlt die Krankenkasse den Rollstuhl?
Wie sieht es mit den Kosten aus? In der Regel wird ein Rollstuhl von der Krankenkasse oder vom Versorgungsamt übernommen. Allerdings wird unterschieden, inwiefern der patient in der Lage ist, diesen selbsttätig per Hand zu bewegen und sich damit fortzubewegen oder ob die Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls zweckmäßiger ist. Oftmals ist der elektrische Rollstuhl sinnvoller, so bietet er doch wesentlich mehr Mobilität, der Betroffene kann sich ohne jegliche Hilfe fortbewegen und kommt somit besser mit seiner Umgebung zurecht, was für die psyche sehr wichtig ist.
Allerdings birgt der elektrische Rollstuhl Folgekosten, die Regelung zur Übernahme war bis vor wenigen Jahren noch unklar. Zu den Folgekosten gehören beispielsweise die Stromkosten und Aufladekosten von Akkus. Diese müssen von den Krankenkassen oder dem Versorgungsamt getragen werden. Genauso gilt es, wenn der Rollstuhl einen neuen Motor benötigt. Daher ist es ratsam, in solchen Fällen nicht locker zu lassen und auf sein Recht zu bestehen.
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Über den Autor Heike Stopp
Seit 2006 bin ich als freie Text-Designerin tätig. Meine bevorzugten Themen sind Gesundheit, Schönheit und Familie.