Patienten, denen ausschließlich Cannabis hilft, mussten bislang eine große Hürde nehmen. Das betraf nicht nur bürokratische Wege, auch finanziell stand ihnen keine Unterstützung zu. Berücksichtigt man Kosten von rund 1.800 Euro im Monat, dann kann man völlig zurecht von einem belastbaren Polster sprechen. Es verwundert auch nicht, dass bislang „nur“ 1.000 Patienten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bekommen haben. Seit März 2017 ist es aber anders, die Droge ist für medizinische Zwecke legal. Das Ganze darf man allerdings nicht mit einem Freifahrtsschein für Cannabis verwechseln, man darf es wirklich nur gegen die schmerzen einsetzen. Weniger übersichtlich ist das Krankheitsbild, es fehlen nämlich genaue Definitionen. Für Borreliose oder Epilepsie gab es zum Beispiel schon Ausnahmegenehmigungen. Was aber hat sich seit diesem Tag genau geändert?
Cannabis als rezept
Seit dem neuen Gesetz kann man sich die Droge per Rezept verschreiben lassen. Das heißt, man geht zum Arzt und schildert zunächst seine Beschwerden. Dieser wird anschließend alternative Therapien vorschlagen, die in der Regel gemacht werden müssen. Dies soll verhindern, dass „falsche“ menschen Cannabis verschrieben bekommen. Hilft jedoch tatsächlich nichts davon, dann kann der Mediziner seinen Rezeptblock nehmen und die Droge verschreiben. Der Patient geht danach in die Apotheke und holt sich diese ab. Kein umständlicher Weg und keine komplizierten Schritte, es läuft wie bei einem handelsüblichen Rezept ab. Eine nicht so schöne Sache gibt es aber dann doch noch und wird vor allem Datenschützern ein Dorn im Auge sein.
Pflichtteilnahme an Studie
Bevor wir zu diesem Thema kommen: Vor dem März 2017 haben nicht nur Betroffene einen Beschluss und eine Ausnahmegenehmigung benötigt, auch die entsprechenden Apotheken wurden dazu verdonnert. Außerdem musste man sich registrieren lassen. Nun aber zur Sache mit der Studie: Damit eine Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss der Patient seine Daten zu anonymisierten Forschungszwecken freigeben. Kritiker sagen, dass es gegen das Gesetz verstößt. Die Idee dahinter ist aber nachvollziehbar, denn so sollen bessere Erkenntnisse von Cannabis in Bezug auf Krankheitsbilder entstehen. Eine Ausweichmöglichkeit besteht derzeit nicht, wer die Droge haben möchte, der muss seine Daten zur Auswertung preisgeben.

Über den Autor Chris Reichmann
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