In bestimmten Fällen besteht für Zahnarztpatienten die Möglichkeit, den doppelten Festzuschuss bei zahnersatz zu bekommen. Dies ist insbesondere für patienten interessant, die sich kaum einen Zahnersatz finanziell leisten könnten.
Krankenkassen übernehmen die Hälfte der Kosten für Zahnersatz
Zahnersatz, wie beispielsweise
- Brücken
- Kronen
- Prothesen
kann für den Patienten sehr teuer ausfallen. Dies resultiert daraus, dass gesetzliche Krankenkassen – GKV – ausschließlich einen Festzuschuss für notwendigen Zahnersatz zahlen. Besser ausgedrückt übernehmen die Kassen normalerweise die Hälfte von den Kosten dieser Regelversorgung. Die restlichen Kosten müssen vom betroffenen Patienten selbst aufgebracht werden.
Regelversorgung ist gleichzusetzen mit einer simplen Möglichkeit der Sanierung des Gebisses. Beispielsweise bedeutet dies konkret die Wiederherstellung eines Zahnes mithilfe einer Metallkrone. Obwohl eine Keramikverschalung weniger auffällig wäre. Wenn ein Patient Letzteres wünscht, sind die Kosten von ihm selbst oder einer guten Zahnzusatzversicherung.
Doppelter Festzuschuss bei Zahnersatz bei guten Zahnzusatzversicherungen
Wer nicht unter die Härtefallregelung fällt oder einen qualitativ höheren Zahnersatz wünscht, sollte sich rechtzeitig um eine Zahnzusatzversicherung bemühen. Denn gute Zahnzusatzversicherungen bieten eine weitergehende Abdeckung dieser Regelleistungen.
Eine Zahnzusatzversicherung, wie beispielsweise die ERGO Direkt, bietet ihren Versicherten die Wahl aus ausschließlich den Leistungen, die auch wirklich benötigt werden. Abhängig vom gewählten Tarif ergeben sich daraus Kostenübernahmen für bis zu 90 %. Demgemäß können Brücken, Implantate und Kronen finanziert werden.
Ferner besteht die Möglichkeit, sich für
- Inlays
- Maßnahmen zur Prophylaxe
- Paradontosebehandlungen
- Onlays
- Wurzelbehandlungen
sogar Erstattungen bis zu 100 % zu sichern. Versicherte können zwischen der Grundabsicherung und Leistungen für Privatpatienten für Zahnersatz wählen. Somit besteht im Idealfall die Möglichkeit einen doppelten Festzuschuss für Zahnersatz zu erhalten.
Beitragsermittlung für eine persönliche Zahnzusatzversicherung
Für die Ermittlung des monatlichen Beitrages steht den Versicherten ein Online-Rechner zur Verfügung. Nach Eingabe der benötigten Daten unterhalb des Feldes „Beitrag berechnen“ und wählen des gewünschten Beginns der Zahnzusatzversicherung sowie der benötigten Leistungen berechnet sich der Monatsbeitrag. Zur Auswahl stehen Basis– und Premiumleistungen für den Erhalt, Ersatz oder Prophylaxe von Zähnen.
Um in den Genuss des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz zu kommen, muss die versicherte Person eine Mindestfrist von vier Monaten einhalten. Das heißt, sie muss wenigstens vier Monate lang vor Inanspruchnahme der Leistungen Mitglied bei der Zahnzusatzversicherung sein.
Nachdem sich der zukünftige Versicherte für einen für ihn individuell passenden Versicherungsschutz für den Zahnersatz sowie Zahnerhalt entschlossen hat, kann der Vertrag umgehend auch online zum Abschluss kommen. Nichtsdestotrotz steht es jedem Versicherten frei, sich ferner ein schriftliches persönliches Angebot zusenden zu lassen. Am besten nutzt der Patient hierfür den gebührenfreien Beratungsservice, der sämtliche Fragen rund um den Festzuschuss zum Zahnersatz und weitere mögliche Fragen beantwortet.
Härtefallregel für weniger gut Verdienende
Neben einer guten Zahnzusatzversicherung bietet sich für Geringverdiener die so genannte Härtefallregelung an. Das heißt, Patienten deren Bruttoeinkommen pro Monat 1134 Euro nicht übersteigt, können von ihrer Krankenkasse mit höheren Zuschüssen für Zahnersatz rechnen. Familien haben eine höhere Grenze.
Somit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse anstelle der sonstigen 50 Prozent sogar 100 Prozent der Gesamtkosten. Einzig wer einen wesentlich hochwertigen Zahnersatz wünscht, muss diesen weiterhin selbst bezahlen.
Um von der Härtefallregel profitieren zu können, müssen Patienten bei ihrer Kasse einen Antrag stellen. Entsprechend zählen ferner zu diesem Personenkreis Empfänger von
- einer Kriegsopferfürsorge
- Erwerbsminderungsrenten
- Grundsicherung
- Hartz IV
- Sozialhilfe
sowie versicherte Patienten, die in einem Heim wohnen und bei denen die Kostenübernahme seitens einer Kriegsopferfürsorge respektive eines Sozialhilfeträgers erfolgt.
Ebenfalls können auch Versicherte von der Härtefallregelung Gebrauch machen, sofern sie nur leicht die vorgenannte Einkommensgrenze überschreiten. Immerhin erhält dieser Personenkreis noch eine Zulage zum genannten Festzuschuss von 50 Prozent. Die Höhe der Zulage ist dabei stets vom Einzelfall abhängig. Am besten fragt die betroffene Person stets vorab bei der zuständigen Krankenkasse, inwiefern eine derartige Zulage zusteht. Entsprechend interessant ist es auch zu wissen, wie hoch der Zuschlag ausfällt.
Über den Autor Silvia Goeritz
Ich bin 52 Jahre, schreibe bereits seit meiner Jugend. Als Asperger-Autistin habe ich keine Kinder, ich führe eine Fernbeziehung. Hauptsächlich schreibe ich über Gesundheitsthemen, vorwiegend gesunde Ernährung, Psychologie/psychische erkrankungen, Diäten, Fitness und sonstige gesundheitliche Themen.