Baierbrunn (ots) – Egal ob in der Arztpraxis oder in der Klinik – Patienten haben ein Recht darauf, ihre Akten oder Unterlagen einzusehen und als Kopie mit nach Hause zu nehmen. Gerade ältere Menschen fordern einen OP-Bericht oder die Ergebnisse ihrer blutuntersuchung nicht selbstverständlich ein. Sie wollten es sich nicht mit dem Arzt verscherzen, schildert Frank Lepold vom Deutschen Patientenschutzbund im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. „Dabei geht es um nichts weniger als die eigene Gesundheit.“ Auf die Originale hat der patient keinen Anspruch, aber auf Kopien oder elektronische Datenträger, die er bezahlen muss. Mindestens zehn Jahre lang müssten die Krankendaten aufbewahrt werden. Falls sich ein Arzt mal verweigert, sollten Patienten ihr Anliegen ein zweites Mal vortragen – möglichst schriftlich. „Verweisen Sie auf die bestehende Rechtslage“, empfiehlt Judith Storf, Patientenberaterin des Bielefelder Gesundheitsladens. Bleibt die Anfrage ohne Erfolg, können sich Betroffene an unabhängige Patientenberatungsstellen oder die Bundesärztekammer wenden. Meist sind die Mediziner laut Storf aber kooperativ – weil das Vertrauen stimme, „und weil Ärzte wissen, dass das Recht aufseiten der Patienten ist“.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 5/2016 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.senioren-ratgeber.de
Über den Autor presseportal.de
www.presseportal.de - Die große Online-Datenbank für Presseinformationen in Text, Bild, Audio und Video. Pressemitteilungen und Pressematerial zu sehr vielen verschiedenen Themen. Ein Service von news aktuell aus der dpa-Firmengruppe.